Ermitteln von Berechtigten von (alten) Guthaben

Es gibt viele Gründe, weshalb es schwierig ist, bei einem Konkurs, einer Geschäftsauflösung, Erbschaft, Enteignung oder Schuldensanierung Berechtigte zu ermitteln.
Der Konkursverwalter, Rechtsanwalt oder Notar lässt das nicht ausgezahlte Geld in der Regel hinterlegen. Nach einer bestimmten Zeit fällt der Betrag gewöhnlich dem Staat zu.

JARK setzt sich dafür ein, dass Guthaben rechtzeitig den Berechtigten zugeführt werden – das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen in den Niederlanden, aber auch weltweit. Wir überprüfen ständig, welche Guthaben verfügbar sind und ermitteln die Berechtigten. Diese sind dann regelmäßig angenehm überrascht. Dank JARK sind mittlerweile Millionen Euro den richtigen Begünstigten zugeführt worden.

JARK ist auf die Ermittlung von Berechtigten spezialisiert, aber auch auf die Abwicklung von Forderungen. Denn das ist ein kompliziertes und zeitraubendes Verfahren, das viel Sorgfalt erfordert. Wie kein anderer wissen wir, welche Dokumente erforderlich sind, um Guthaben erfolgreich einzufordern. Auf diesem Gebiet haben wir einen starken Ruf. Außerdem gilt: „No cure no pay“ – also Bezahlung nur im Erfolgsfall. Sie gehen als Berechtigter also kein Risiko ein.

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