In manchen Fällen übernimmt JARK Forderungen. Dies erfolgt durch eine sogenannte Abtretungsurkunde. JARK wird Eigentümer der Forderung und treibt diese auf eigene Rechnung und eigenes Risiko bei. Der wichtigste Vorteil hierbei ist, dass Gelder den Berechtigten kurzfristig zur Verfügung stehen. Eine solche Transaktion wird im Hinblick auf den Übernahmepreis und andere Bedingungen selbstverständlich in Absprache durchgeführt.